Den Aufnahmeantrag können Sie sich hier herunterladen und mit der Druckfunktion ihres Browsers ausdrucken. Dann nur noch ausfüllen, unterschreiben und an die Geschäftsstelle senden.
Der TSV Viktoria 1898 ist Mitglied der Fachverbände der von ihm angebotenen Sportarten des Landessportbundes und des Mülheimer Sportbundes.
Die Mitgliedschaft für den Verein muss schriftlich beantragt werden. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag von einem Elternteil oder einem sonstigen Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen.
Die Aufnahme in den Verein wird schriftlich bestätigt.
Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt jeweils zum Halbjahresende. Er ist rechtsgültig, wenn die schriftliche Austrittserklärung bis 6 Wochen vor Halbjahresende(Poststempel) an die u.g. Vereinsadresse erfolgt ist (§ 5, Ziff. 5a der Satzung).
Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt EUR 9,50€. Gemäß § 6 der Satzung fällt bei einzelnen Abteilungen ein monatlicher Zusatzbeitrag an. Auskunft erteilt die Geschäftsstelle. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben und ist vierteljährlich im Voraus- auch bei Rechnungszahlern zu zahlen.(§ 6 der Satzung).
Bei Eintritt in den Verein wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe vom Vorstand bestimmt wird.
Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren werden durch Lastschriftverfahren eingezogen. Hierzu ist die umseitig abgedruckte Einzugsermächtigung - bei Minderjährigen durch einen gesetzlichen Vertreter - zu unterzeichnen.
Wir weisen darauf hin, dass wir bei Rechnungszahlern pro Überweisung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 3,- berechnen.
Die Mitglieder des Vereins genießen Versicherungsschutz bei der "Sporthilfe e.V." Für Diebstähle oder Verlust, die im Rahmen von Vereinsveranstaltungen oder des Trainings erfolgen, besteht kein Ersatzanspruch an den Verein.
Antrag auf Schwimmausbildung für Kinder
Die Schwimmabteilung des TSV Viktoria Mülheim an der Ruhr bildet Kinder bis zum 14. Lebensjahr zu Schwimmern aus. Für die Teilnahme am Schwimmunterricht ist eine schriftliche Anmeldung bei der Geschäftsstelle erforderlich. Die Eltern werden anschließend schriftlich benachrichtigt, wann die erste und alle weiteren Stunden stattfinden.
Unser Schwimmkurs beinhaltet 15 Unterrichtsstunden und teilt sich wie folgt auf:
3 Wochen - spielerisches Gewöhnen an das neue Element "Wasser"
12 Wochen - Erlernen einer Schwimmlage in Grobform
Die Kursgebühr beträgt für Vereinsmitglieder der Schwimmabteilung 33,00 EUR und für Vereinsmitgliedern aus anderen Abteilungen 42,00 EUR.
Für Nichtmitglieder ist aus versicherungstechnischen Gründen eine Kurzzeitmitgliedschaft für die Dauer von 15 Wochen erforderlich. Die Kursgebühr beträgt daher für Nichtmitglieder 93,00 EUR.
Die Kursgebühr ist vor der ersten Lehrschwimmstunde auf das Vereinskonto einzuzahlen. Sie erhalten den Lehrschwimmausweis, der zu jeder Übungsstunde mitzubringen ist, da er abgezeichnet wird von der Schwimmaufsicht im jeweiligen Kurs. Der Lehrschwimmausweis ist nicht übertragbar. Er ist ab der 1. Lehrschwimmstunde 15 Wochen lang gültig (Feier- und Ferientage werden zugunsten der Kursteilnehmer berücksichtigt).
Um einen Lernerfolg zu erzielen, ist eine regelmäßige Teilnahme erforderlich. Nur in dringenden Fällen (z.B. Krankheit) sollte eine Übungsstunde ausfallen. Eine Kostenerstattung für nicht wahrgenommene Kurstage ist leider nicht möglich. Weitere Auskünfte erteilen Ihnen die Abteilungsleitung Schwimmen.